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Rechtsgebiet

Verwaltungs­recht

Blick in die Kanzlei

Rechtssicher durch die Verwaltung

Im Verwaltungsrecht berate und begleite ich Sie als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in vielen Erscheinungsformen behördlichen Handelns gegenüber der öffentlichen Verwaltung (Kommune, Bundesland, Förderbank u.a.). 

Dies betrifft sowohl die behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, etwa die Erteilung einer Baugenehmigung oder einer sonstigen fachgesetzlichen Genehmigung (Denkmalschutz, Naturschutz, Anlagengenehmigung) als auch einer Erlaubnis für die Ausübung von Handwerk und Gewerbe. Bei Ablehnung einer Genehmigung oder Erlaubnis, prüfe ich für Sie die Durchsetzbarkeit Ihres Antrags im Widerspruchsverfahren, erforderlichenfalls auch im Klageverfahren.

Wir vertrete Sie auch, wenn eine Behörde in Ihr Recht eingreift oder einem Dritten eine Genehmigung erteilt worden ist, etwa wenn eine erteilte Baugenehmigung in Ihre Rechte als Nachbar eingreift.

Zudem berate ich im Kommunalrecht, vor allem die allgemeine Verteilung der Kompetenzen zwischen Bürgermeister und Gemeinderat, die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen im Gemeinderat sowie deren Umsetzung oder auch die Frage der Befangenheit eines Ratsmitglieds.

Die Spezialisierung in öffentlich-rechtlichen Fragestellungen liegt in folgenden Schwerpunkten:

  • Bauplanungsrecht (u.a. Bebauungsplan, ), Bauordnungsrecht (u.a. Baugenehmigung, Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung oder Baustopp), Baunachbarrecht und Denkmalschutzrecht
  • Planfeststellungsverfahren, Straßenrecht
  • Gewerberecht einschließlich Handwerksrecht und Fördermittelrecht (inkl. Rückforderung)
  • Waffenrecht und Jagdrecht, einschließlich Regelung zur Vererbung von Waffen
  • Drohnenrecht
  • Beamtenrecht einschließlich Disziplinarverfahren und Personalvertretungsrecht
  • Vertretung im Bußgeldverfahren einschließlich Anhörung mit Bezug zum Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht gibt es kurze Fristen, so dass Sie keine Zeit verlieren dürfen. Zögern Sie nicht, nehmen Sie umgehend Kontaktmit der Kanzlei auf und schildern Sie uns Ihren Fall.

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