Verwaltungsrecht
Rechtssicher durch die Verwaltung
Im Verwaltungsrecht berate und begleite ich Sie als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in vielen Erscheinungsformen behördlichen Handelns gegenüber der öffentlichen Verwaltung (Kommune, Bundesland, Förderbank u.a.).
Dies betrifft sowohl die behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren als auch die Erlaubnis für die Ausübung von Handwerk und Gewerbe. Bei Ablehnung einer Genehmigung oder Erlaubnis, prüfe ich für Sie die Durchsetzbarkeit Ihres Antrags im Widerspruchsverfahren, erforderlichenfalls auch im Klageverfahren.
Ich vertrete Sie auch, wenn eine Behörde in Ihr Recht eingreift oder einem Dritten eine Genehmigung zu Ihrem Nachteil erteilt worden ist.
Zudem berate ich im Kommunalrecht, vor allem die allgemeine Verteilung der Kompetenzen von Bürgermeister und Gemeinderat, die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen im Gemeinderat sowie deren Umsetzung oder auch die Frage der Befangenheit eines Ratsmitglieds.
Die Spezialisierung auf öffentlich-rechtliche Fragestellungen liegt in folgenden Schwerpunkten:
- Öffentliches Baurecht
- Beamtenrecht einschließlich Disziplinarverfahren und Personalvertretungsrecht
- Waffenrecht und Jagdrecht, einschließlich Regelung zur Vererbung von Waffen
- Gewerberecht einschließlich Handwerksrecht und Fördermittelrecht (inkl. Rückforderung)
- Kommunalrecht (z.B. Recht der Gemeinderäte)
- Vertretung im Bußgeldverfahren einschließlich Anhörung mit Bezug zum Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht gibt es kurze Fristen, so dass Sie keine Zeit verlieren dürfen. Zögern Sie nicht, nehmen Sie umgehend Kontakt mit der Kanzlei auf und schildern Sie uns Ihren Fall.
Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit nutzen Sie am besten die Online Mandats-Aufnahme ("unsere OMA").