Verwaltungsrecht
Rechtssicher durch die Verwaltung
Im Verwaltungsrecht berate und begleite ich Sie als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in vielen Erscheinungsformen behördlichen Handelns gegenüber der öffentlichen Verwaltung (Kommune, Bundesland, Förderbank u.a.).
Dies betrifft sowohl die behördlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, etwa die Erteilung einer Baugenehmigung oder einer sonstigen fachgesetzlichen Genehmigung (Denkmalschutz, Naturschutz, Anlagengenehmigung) als auch einer Erlaubnis für die Ausübung von Handwerk und Gewerbe. Bei Ablehnung einer Genehmigung oder Erlaubnis, prüfe ich für Sie die Durchsetzbarkeit Ihres Antrags im Widerspruchsverfahren, erforderlichenfalls auch im Klageverfahren.
Wir vertrete Sie auch, wenn eine Behörde in Ihr Recht eingreift oder einem Dritten eine Genehmigung erteilt worden ist, etwa wenn eine erteilte Baugenehmigung in Ihre Rechte als Nachbar eingreift.
Zudem berate ich im Kommunalrecht, vor allem die allgemeine Verteilung der Kompetenzen zwischen Bürgermeister und Gemeinderat, die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen im Gemeinderat sowie deren Umsetzung oder auch die Frage der Befangenheit eines Ratsmitglieds.
Die Spezialisierung auf öffentlich-rechtliche Fragestellungen liegt in folgenden Schwerpunkten:
- Bauplanungsrecht (u.a. Bebauungsplan), Bauordnungsrecht (u.a. Baugenehmigung, Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung oder Baustopp), Baunachbarrecht und Denkmalschutzrecht
- Planfeststellungsverfahren, Straßenrecht
- Gewerberecht einschließlich Handwerksrecht und Fördermittelrecht (inkl. Rückforderung)
- Waffenrecht und Jagdrecht, einschließlich Regelung zur Vererbung von Waffen
- Drohnenrecht
- Beamtenrecht einschließlich Disziplinarverfahren und Personalvertretungsrecht
- Kommunalrecht (z.B. Recht der Gemeinderäte)
- Vertretung im Bußgeldverfahren einschließlich Anhörung mit Bezug zum Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht gibt es kurze Fristen, so dass Sie keine Zeit verlieren dürfen. Zögern Sie nicht, nehmen Sie umgehend Kontakt mit der Kanzlei auf und schildern Sie uns Ihren Fall.
Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit nutzen Sie am besten die Online Mandats-Aufnahme ("unsere OMA").