Öffentliches Baurecht

Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berate ich Ihre rechtlichen Interessen im Öffentlichen Baurecht und dem damit verbundenen Umweltrecht. Auch wenn es um Immissionen oder Emissionen geht, die mit einem Bauvorhaben zusammenhängen, bin ich gern für Sie tätig.
Das öffentliche Baurecht besteht aus dem Bauplanungsrecht (z.B. Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan) und dem Bauordnungsrecht (Baugenehmigung, Denkmalschutz) sowie sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften.
Ich vertrete Sie auch, wenn eine Baugenehmigung in Ihr Recht eingreift oder einem Dritten eine Genehmigung erteilt worden ist, etwa wenn eine einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung in Ihre Rechte eingreift.
- Bauplanungsrecht (u.a. Erstellung Bebauungsplan, Einwendungen, Normenkontrolle),
- Bauordnungsrecht (u.a. Baugenehmigung, Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung oder Baustopp)
- Baunachbarrecht
- Denkmalschutzrecht
- Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung (z.B. Zulässigkeit der Errichtung von Jagdhütten im Außenbereich)
- Planfeststellungsverfahren
- Vertretung im Bußgeldverfahren einschließlich Anhörung mit Bezug zum Baurecht
- auf Wunsch Begleitung in Verfahren der Mediation (bei Mediator/in)
Im Öffentlichen Baurecht gibt es kurze Fristen, so dass Sie keine Zeit verlieren dürfen. Bitte beachten Sie unbedingt die öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt Ihrer Gemeinde. Zögern Sie nicht, nehmen Sie umgehend Kontakt mit der Kanzlei auf und schildern Sie uns Ihren Fall.
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