Kosten der Vertretung
Wenn Sie die Kanzlei Hahnewald beauftragen, wollen Sie selbstverständlich wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Kostentransparenz ist mir sehr wichtig. Wenn Sie mich beauftragen, wird die Höhe des anwaltlichen Honorars in den meisten Fällen durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Eine Vergütungsvereinbarung sorgt für Verlässlichkeit.
In bestimmten Einzelfällen und nach Absprache erfolgt auch eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Anwaltliche Erstberatung
Wenn Sie noch nicht wissen, ob für Ihr Anliegen Handlungsbedarf besteht und was das richtige Vorgehen sein kann, können Sie eine anwaltliche Erstberatung von üblicherweise bis zu 60 Minuten Dauer in Anspruch nehmen. In der Erstberatung gebe ich Ihnen eine Entscheidungsgrundlage mit, ob und wie die Sache weiterverfolgt werden kann und beantworte Ihre konkreten Fragen. Eine Beratung ist auch online möglich.
Von der Erstberatung nicht erfasst sind die Prüfung umfangreicher Unterlagen, die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten, das Erstellen anwaltlicher Schriftsätze sowie Folgeberatungen.
Eine Erstberatung erflogt nicht kostenfrei. Für eine Erstberatung berechne ich ein Honorar, dessen Höhe von dem erforderlichen Zeitaufwand und der Komplexität der Fragestellung abhängt. Bitte fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach der Beratungsgebühr.
Unterstützung durch Ihre Rechtsschutzversicherung
Die Kanzlei Hahnewald rechnet nach Aufwand ab, Ihre Rechtsschutzversicherung leistet Pauschalen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich auf Wunsch gern die Anfrage nach einer Deckungszusage (d.h., ob Ihre Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall zumindest einen Teil der Kosten übernimmt). In vielen Fällen des Verwaltungsrechts sind die Rechtsschutzversicherer nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.
Wurde eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, kann die danach anfallende Vergütung das nach den gesetzlichen Gebührensätzen bestimmte Honorar überschreiten. Da die Rechtsschutzversicherung Kosten regelmäßig nur in Höhe der gesetzlich vorgesehenen Vergütung übernimmt, ist in einem solchen Fall die Differenz von Ihnen zu tragen.