Guter Rat ist nicht Teuer
Wir setzen uns mit voller Leidenschaft und Einsatzkraft für Sie ein. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört es dabei, dass von Beginn an Transparenz und Klarheit über die entstehenden Kosten besteht. Selbstverständlich ist die Kostenentwicklung im Vorfeld nicht endgültig abzuschätzen, wir informieren Sie aber über die bestehenden Eventualitäten. Dann können Sie entscheiden, ob ein weiterer Schritt, der zusätzliche Kosten auslösen kann, erfolgen soll oder nicht.
Sollten Sie zunächst im Unklaren darüber sein, ob ein juristisches Vorgehen in Ihrer Angelegenheit überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Beratung auch auf ein erstes Gespräch beschränken; bitte nehmen Sie sich hierfür ca. 45 Minuten Zeit. Die Erstberatung kann dabei entweder per Telefon, per Videogespräch oder in der Kanzlei stattfinden. Für eine Erstberatung wird eine Vergütungsvereinbarung über ein Honorar von 226,10 EUR (§ 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) getroffen. Die Erstberatung enthält keinerlei Verpflichtungen einer der beiden Parteien zur Fortsetzung der Vertragsbeziehungen.
Die Rechnung, die Sie für die Erstberatung erhalten, können Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen, die diese nach Ihrem Versicherungsvertrag erstattet.
Im Regelfall arbeiten wir für die Beratung oder Vertretung nach einer Vergütungsvereinbarung (Stunden- oder Pauschalhonorar). Diese erörtern wir zu Mandatsbeginn mit Ihnen.
Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, gelten die gesetzlichen Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich dann in der Regel nach dem Gegenstandswert.
Egal ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht - wir übernehmen gern Ihr Mandat! Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, fordern Sie bitte bei Ihrem Versicherer vor der Erstberatung eine schriftliche Deckungszusage an (E-Mail oder Brief), damit Sie auf der sicheren Seite sind und nicht auf Kosten sitzen bleiben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nur die Gebühren nach dem RVG übernimmt und eine Kostenübernahme nur im Rahmen des versicherten Umfangs erfolgt. Eine zwischen Ihnen und uns vereinbarte Stunden- oder Pauschalvergütung wird daher nur dann übernommen, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht überschritten werden.
Gern übernehmen wir für Sie gegen eine Gebühr die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. So herrscht frühzeitig Klarheit, in welchem Umfang sich Ihre Rechtsschutzversicherung an den Kosten beteiligt.
Gern berate ich Sie.
Ihr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald und Team