UnfallLogo Rechtsanwaltskanzlei Hahnewald
16. September 2021

Wer schuldet nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten?

Das deutsche Schadensersatzrecht kennt zwei Möglichkeiten der Schadensbeseitigung. Geschädigte können diese entweder vollständig dem Schädiger überlassen oder den Schaden selbst beseitigen und vom Schädiger den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen. Überlässt man die Reparatur danach dem Schädiger, hat dieser alle Kosten zu tragen. Aber wird der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer großen Wert auf eine vollständige und fachgerechte Reparatur legen oder wird gerade ein Haftpflichtversicherer in erster Linie sein eigenes Interesse einer möglichst günstigen Reparatur im Auge haben?

Wer sicher gehen will, nimmt die Schadensbeseitigung daher selbst in die Hand und beauftragt eine Werkstatt seines Vertrauens. Dann ist er aber auch Vertragspartner der Werkstatt und schuldet ihr die Zahlung der Reparaturkosten. Weigert sich der Versicherer dann, die Reparaturkosten vollständig zu erstatten (häufig mit dem Argument, diese seien nicht „erforderlich“) bleibt der Geschädigte auf diesen Kosten sitzen. Denn die Werkstatt kann von ihrem Vertragspartner die vollständige Zahlung ihrer Rechnung verlangen. Daran ändert auch eine Abtretung des Schadensersatzanspruchs an die Werkstatt nichts, denn die meisten Abtretungen enthalten die Klausel, dass der Auftraggeber bei unvollständiger Zahlung der Versicherung weiterhin persönlich in Anspruch genommen werden kann.

Wenn Sie mehr hierüber erfahren wollen oder selbst betroffen sind, sprechen Sie uns einfach an. Die Rechtsanwaltskanzlei Hahnewald berät Sie gern.

Gern beraten wir Sie.

Ihr Team der Kanzlei Hahnewald

Erste Beratung
Sprechen Sie uns an
Telefon

0351 - 265 66 69

Anrufen
Postanschrift

Striesener Straße 47, 01307 Dresden

(am Fetscherplatz)

Navigieren
Online Mandats-Aufnahme

Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit nutzen Sie am besten die Online Mandats-Aufnahme ("unsere OMA").

"OMA" Starten