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Versetzung wider Willen?

Müssen sich Beamte gegen ihren Willen versetzen lassen?

Eine andere Behörde, ein anderer Ort. Beamte werden mitunter vor vollendete Tatsachen gestellt.

Natürlich steht ein Beamter in besonderem Maße in einem Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn. Er wird auf Lebenszeit abgesichert und verpflichtet, das ihm zugewiesene Amt auszuüben. Doch kann er wirklich auch gegen seinen Willen in eine andere Behörde oder in einen anderen Ort versetzt werden?

Hierzu bedarf es der Prüfung im Einzelfall, ob hierfür dienstliche Gründe bestehen, der Beamte für die neue Stelle geeignet ist und ob nicht eine unverhältnismäßige Belastung des Beamten mit der Versetzung einhergeht.

Möglicherweise kommt aber auch ein anderer Beamter im Rahmen des sogenannten Auswahlermessens für die neu zu besetzende Stelle in Betracht. Im Zweifel sollte der Beamte gegen die Versetzung Rechtsmittel einlegen. 

Gern berate ich Sie.

Ihr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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