Nach einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr ist jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, am Unfallort zu warten und die Feststellung der Unfalldaten zu ermöglichen. Wer dieser Warte- und Feststellungspflicht nicht nachkommt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich nach § 142 StGB strafbar. Dabei riskiert man neben einer empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafe sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Um als Beschuldigter der umgangssprachlich genannten Unfallflucht einer Strafe und womöglich Fahrerlaubnisentziehung zu entgehen, ist gute anwaltliche Verteidigung geboten. Bei einer polizeilichen Anhörung zu diesem Tatvorwurf sollten Sie daher zunächst schweigen und sofort einen Rechtsanwalt als Verteidiger hinzuzuziehen.
Wir Anwälte in der Rechtsanwaltskanzlei Hahnewald bilden uns regelmäßig fort und kennen daher die richtigen Angriffspunkte für eine gute Verteidigungsstrategie. Kontaktieren Sie uns daher auch in Fragen des Verkehrsstrafrechts.
Gern beraten wir Sie.
Ihr Team der Kanzlei Hahnewald