Mit klaren Worten hat das Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für Beamte bestätigt.
Ausgangspunkt waren die Verfassungsbeschwerden mehrerer verbeamteter Lehrer, welche an Streikhandlungen teilgenommen hatten. Diesbezüglich wurden gegen sie beamtenrechtliche Disziplinarverfügungen verhängt. Das Gericht hatte sich maßgeblich mit verschiedenen Grundrechtspositionen auseinanderzusetzen, so auch mit dem Streikrecht und dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Allerdings hat das Gericht auch festgestellt, dass das Streikverbot für Beamte vor allem institutionell und funktionell untrennbar mit den hergebrachten Grundsätzen der Treuepflicht und dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip ist. Klargestellt wird, dass das Berufsbeamtentum unverrückbar ist, wer Beamter ist, unterwirft sich den entsprechenden gesetzlichen Grundsatzentscheidungen, kann sich aber nicht die „Rosinen“ herauspicken.
Gern berate ich Sie.
Ihr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald, Fachanwalt für Verwaltungsrecht