Die Regelung von Konflikten, welche sich aus den Spannungen zwischen wirtschaftlichen, privaten und naturschutzbezogenen Prioritäten ergeben ist ein zentrales Ziel der naturschutzrechtlichen Gesetzgebung auf internationaler Ebene, EU-Ebene, Bundesebene und im Bereich der Bundesländer. Oft ist es nicht leicht, die Ziele der Beteiligten an Vorhaben der Infrastrukturplanung (Bebauungsplan, Biogasanlage, Straße etc.) klar herauszuarbeiten.
Zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Vermeidbarkeit, Kompensation, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) habe ich mich vor wenigen Tagen im Rahmen eines Seminars beim Deutschen Anwaltsinstitut erneut fortgebildet.
Gern berate ich Sie.
Ihr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald, Fachanwalt für Verwaltungsrecht