EinfamilienhausLogo Rechtsanwaltskanzlei Hahnewald
29. Dezember 2021

Mythos: Das notarielle Testament ist die richtige Form

Dies ist nicht richtig.

Mit Ausnahme des Erbvertrages bedarf eine letztwillige Verfügung keiner bestimmten Form, insbesondere können Sie ein Einzel- oder Ehegattentestament eigenhändig ohne notariellen Beistand errichten.

Das gemeinschaftliche sowie das Einzeltestament wird im Regelfall eigenhändig errichtet. Das Testament muss dabei handschriftlich (mit Stift und Papier) geschrieben und unterschrieben sein; es soll mit Ort und Datum versehen werden.

Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist das notarielle Testament zudem nur wirksam, wenn es sich in amtlicher Verwahrung befindet.

In Ausnahmefällen ist ein notarielles Testament die richtige Entscheidung, beispielsweise wenn der Testierende körperlich nicht in der Lage ist, eine letztwillige Verfügung eigenhändig zu erstellen.

Gern berate ich Sie. Ihr Rechtsanwalt Hahnewald

Erste Beratung
Sprechen Sie uns an
Telefon

0351 - 265 66 69

Anrufen
Postanschrift

Striesener Straße 47, 01307 Dresden

(am Fetscherplatz)

Navigieren
Online Mandats-Aufnahme

Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit nutzen Sie am besten die Online Mandats-Aufnahme ("unsere OMA").

"OMA" Starten