Wir arbeiten im Interesse einer qualifizierten Betreuung unserer Mandanten mit spezialisierten Rechtsanwälten, Patentanwälten und Unternehmensberatern zusammen, um unseren Mandanten eine problembezogene Betreuung aus allen relevanten Gesichtspunkten zu ermöglichen.
Eine gemeinsame Mandatierung erfolgt nicht (gegebenenfalls getrennte Mandatsannahme), Es findet keine gemeinschaftliche Ausübung des Berufs im Sinne von § § 59b BRAO statt.