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31. Januar 2018 –

Ist mein befristetes Arbeitsverhältnis überhaupt wirksam?

User fragen – Rechtsanwalt Andreas Hahnewald antwortet:

Immer wieder beherrscht die Arbeitsgerichte bis hin zum Bundesarbeitsgericht die Frage, ob die Befristung eines Arbeitsverhältnisses wirksam ist.

Hierzu gibt es durchaus schwierig zu handhabende Regelungen im so genannten Teilzeit- und Befristungsgesetz.
 
Befristungsabreden sind grundsätzlich zulässig, ohne Sachgrund sogar bis zu einer Dauer von zwei Jahren. Allerdings beachten viele Arbeitgeber nicht, dass diese Abrede der Befristung schriftlich erfolgen muss und zwar bevor der erste Arbeitstag innerhalb dieser Frist erfolgt!

Anderenfalls kann der Arbeitnehmer mit guten Erfolgsaussichten gerichtlich geltend machen, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sei.
 
Zu beachten ist allerdings, dass es auch eine Vielzahl tarifvertraglicher Regelungen gibt, welche Ausnahmen von dem allgemeinen gesetzlichen Maßstab vorsehen. Man muss also immer selber schauen, ob für das konkrete Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar ist. Dies ergibt sich entweder unmittelbar aus den Arbeitsverträgen oder ist beim Arbeitgeber zu erfragen.
 
Die Frage ist, wie gehe ich als Arbeitnehmer damit um, wenn ich der Meinung bin, meine Befristungsabrede sei unwirksam?

Hier sollte man zunächst ganz normal die Arbeit aufnehmen und sich nichts zu Schulden kommen lassen. Natürlich mit dem Ziel, dass der Arbeitgeber von sich aus bereits die Befristung aufhebt.

Kommt es nicht dazu, habe ich die Möglichkeit innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende der Befristung, gerichtlich beim Arbeitsgericht feststellen zu lassen, dass die Befristungsabrede unwirksam war. Habe ich vor Gericht damit Erfolg, gilt der Arbeitsvertrag als auf Dauer geschlossen, also als unbefristet.

Haben auch Sie Fragen, die Rechtsanwalt Andreas Hahnewald an dieser Stelle beantworten soll? Schreiben Sie unter dem Betreff: „Internetfragen“ an Kanzlei@ra-hahnewald.de oder per persönlicher Nachricht auf der Facebook Fanseite www.facebook.com/hahnewald/

Gern berate ich Sie.

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