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13. März 2025 –

Information: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Im Disziplinarverfahren setze ich mich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit juristisch starker Verteidigung für Sie ein. Daneben möchte ich Sie aber auch auf Risiken realistisch vorbereiten:

Wenn Ihnen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis angedroht wurde, müssen Sie mit folgendem rechnen:

  • Sie verlieren den Anspruch auf Ihre Besoldung endgültig.
  • Mit der Entfernung haben Sie – und Ihre Angehörigen – keinen Anspruch auf Beihilfe oder Versorgung!
  • Für Sie – und Ihre Angehörigen – wird Ihre private Krankenversicherung wesentlich teurer.
  • Deutschlandweit ist eine erneute berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst (nahezu) ausgeschlossen.
  • Als ehemaliger Beamter haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie bekommen allenfalls Sozialhilfe (Bürgergeld).
  • Ein Übergangsgeld wird Ihnen in der Regel nur für 6 Monate gezahlt.
  • Sie verlieren Ihre Pensionsansprüche. Eine Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgt automatisch.

 

Sie MÜSSEN sich aus reiner persönlicher Vorsorge auf diese Konstellation vorbereiten. Das können Sie jetzt sofort tun:

  • Überprüfen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse! Dies ist auch vor der Entfernung relevant für eine (mögliche) Kürzung Ihrer Bezüge.
  • Beantragen Sie ein qualifiziertes Dienstzeugnis, um sich am Arbeitsmarkt bewerben zu können!
  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Agentur für Arbeit auf! Melden Sie sich dort arbeitssuchend.
  • Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihren Versicherungen auf und prüfen Sie einen Wechsel.

 

Planen Sie Ihre berufliche Zukunft außerhalb des öffentlichen Dienstes!

Nehmen Sie eine Umschulung / Weiterbildung / Studium in den Blick und prüfen Sie die Voraussetzungen. Mit einer (erlaubnispflichtigen) Nebentätigkeit bekommen Sie einen ersten Fuß in die Tür zum Arbeitsmarkt außerhalb des öffentlichen Dienstes. Nutzen Sie die Zeit und Ihr Potential!

Sehr gern stehe ich Ihnen mit meinem Netzwerk hilfreich zur Seite, wenn Sie Ihre Pläne für eine Zukunft nach dem Beamtenverhältnis erfolgreich umsetzen.

Gern berate ich Sie.

Ihr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald und Team

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