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30. Oktober 2018 –

Garage direkt an meinem Grundstück?

Darf der Nachbar an der Grenze zu meinem Grundstück eine Garage bauen?

Das sogenannte Abstandsflächenrecht spielt bei der Planung von Bauvorhaben eine große Rolle. Dieses ist auch entscheidend dafür, in welchem Ausmaß ein Grundstück bebaut werden darf. Sinn und Zweck des Abstandsflächenrechts ist es, eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung der Nachbargebäude sowie einen sicheren Brandschutz zu gewähren.

In Sachsen ist mindestens ein Abstand von drei Metern zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze einzuhalten. In diesem Abstand darf grundsätzlich nichts gebaut werden.

Allerdings darf ausnahmsweise in diesem Abstand bis zu einer Gesamtlänge von max. neun Meter eine Garage einschließlich Abstellraum mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Meter errichtet werden. Auch dabei ist jedoch auf die schutzwürdigen Belange des Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Das heißt, Fensteröffnungen in der Garage zum Nachbargrundstück hin, verstoßen im Regelfall gegen dieses Gebot.

Achtung: Eine Besonderheit besteht in Sachsen insoweit, dass die Baubehörde beim Stellen eines Bauantrages die Abstandsflächen gar nicht prüft. Dies ist allein Sache des Nachbarn. Leider kann dies zu Konflikten führen, welche durch vorausschauende Beratung vermieden werden können. 

Gern berate ich Sie.

Ihr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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