Fahrverbot - was nun?Logo Rechtsanwaltskanzlei Hahnewald

Fahrverbot – Was nun? Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt wenig Autofahrer, die noch nie geblitzt worden sind. In die Radarfallen zu tappen, geht schnell. Doch nicht immer sind es Kleinigkeiten, die mit einer Geldbuße oder einem Punkt geahndet werden. Wer beispielsweise das 30er Schild übersieht und ohnehin zügig unterwegs war, dem droht ein Fahrverbot.

Doch es gibt natürlich noch eine Menge andere Gründe den Führerschein zu verlieren. Hier muss unterschieden werden. Zum einen gibt es das zeitliche Fahrverbot und zum anderen die Entziehung der Fahrerlaubnis.

„Während das eine die Sanktion eines bestimmten Fehlverhaltens ist, schaut beim Entzug der Fahrerlaubnis die Behörde, ob jemand schlicht unzuverlässig ist, weil er eben inzwischen zu viele Punkte hat, wegen Alkoholproblemen auffällig wurde oder man stellt anlässlich eines Unfalls fest, dass der Fahrzeugführer alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage scheint, ein Fahrzeug sicher zu führen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Hahnewald.

Es ist also durchaus möglich, dass die Behörde jemandem die Fahrerlaubnis entzieht, weil er betrunken auf dem Fahrrad erwischt wurde. „Da bekommt derjenige nicht mal einen Punkt, gleich gar kein Fahrverbot, weil dafür Sanktionen nicht vorgesehen sind, trotzdem kann die Behörde entscheiden, dass der Führerschein eingezogen wird“, so der Anwalt.

Der Betroffene muss nun nachweisen, dass er in der Lage ist, Alkoholkonsum und Fahren wirklich zu trennen. In den vielen Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) („Idiotentest“) angeordnet.


Was kann man gegen Fahrverbot und Führerscheinentzug tun?
Viele Betroffenen sind sich ihrer Schuld bewusst und denken deshalb, dass sie ohnehin nichts dagegen unternehmen können, doch das ist falsch!

„Zunächst einmal kann man Einspruch einlegen und über seinen Anwalt die Akte einsehen. Daraus geht erst einmal hervor, was überhaupt festgestellt wurde, ob es Zeugen oder andere Beweismittel gibt und natürlich ob es Verfahrensfehler gibt“, weist Herr Hahnewald auf einen wichtigen Punkt hin.

Das ist durchaus gar nicht so selten. Es kann zum Beispiel sein, dass aus einem Foto gar nicht klar erkennbar ist, wer überhaupt der Fahrer war. Auch die Verjährung kann bereits eingetreten sein, weil die Akte ewig herumgelegen hat.

Und selbst in klaren Fällen kann ein guter Rechtsanwalt meist noch etwas tun.

Ein paar Beispiele:
Ganz oft kann das drohende Fahrverbot noch durch geschicktes Taktieren hinausgezögert werden, so dass es in die Urlaubs- oder Weihnachtszeit fällt, wo vielleicht ohnehin kein Auto benötigt wird.

Bei Berufskraftfahrern oder Menschen bei denen durch ein Fahrverbot die Existenz bedroht ist, kann man durchaus auch mit der Behörde eine Regelung finden.

„Es gibt Fälle, bei Geschwindigkeitsverstößen, wo man eben mit der Bußgeldbehörde aushandeln kann, dass das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße fallen gelassen wird“, so Rechtsanwalt Andreas Hahnewald, der gleich noch ein Beispiel parat hat:

„Eine Mandantin wurde auf der Waldschlößchenbrücke in der 30er Zone mit über 70 km/h geblitzt. Sie war nicht ortskundig und kam von der Stauffenbergallee auf die Waldschlößchenbrücke gefahren. Sie dachte, sie befände sich aufgrund der vierspurig ausgebauten Straße auf einer Stadtautobahn. Die Behörde ging stattdessen von vorsätzlichem zu schnellem Fahren aus und verhängte eine erhöhte Geldstrafe und ein Fahrverbot. Ich habe das letztlich in 'fahrlässiges zu schnelles Fahren' herunter verhandelt, was wesentlich geringere Sanktionen nach sich zog.“

In einem anderen Fall war die Sache ganz anders gelagert, weil ein Dritter geschädigt wurde. Ein LKW-Fahrer hätte seinen Führerschein abgeben müssen, was die Existenz des Arbeitgebers (Gerüstbauunternehmer) bedroht hätte, weil dieser in einer angespannten Auftragslage gar nicht so schnell Ersatz für den einzigen Fahrer finden konnte. Das Gericht entschied deshalb, dass das Fahrverbot nur für den PKW ausgesprochen wurde, der Betroffene aber seinen Job als LKW-Fahrer während des Fahrverbotes weiter ausüben konnte.

Im Falle des Führerscheinentzuges ist es etwas schwieriger
Der Betroffene bekommt meistens die MPU angeordnet, weil er entweder unter Alkoholeinfluss gefahren ist, inzwischen erheblich viele Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) angesammelt hat oder wiederholt auffällig geworden ist.

Auch da ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Obwohl es gegen die Anordnung der MPU, entgegen vieler Falschmeldungen, keine Rechtsmittel gibt, kann der Rechtsanwalt natürlich etwas machen, wenn es nach der MPU tatsächlich zum Führerscheinentzug kommt.

Denn vielleicht war schon die Anordnung der MPU nicht rechtens, weil die Voraussetzungen eben doch nicht erfüllt waren. Es könnte sein, dass ein Punkt inzwischen längst aus dem Fahreignungsregister in Flensburg hätte getilgt werden müssen und somit zum Zeitpunkt der MPU-Anordnung weniger Punkte bestanden haben.

Auch die Einschätzung der MPU kann natürlich angefochten werden, was allerdings ein sehr schwieriges, jedoch nicht aussichtsloses Unterfangen ist.

Vieles übernimmt die Rechtsschutzversicherung
Das System zum Punkteabbau ist vielschichtig und unübersichtlich. Im Allgemeinen zahlt das anwaltliche Vorgehen aber auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung! Deshalb gilt, wer den Führerschein dringend braucht und beruflich darauf angewiesen ist, sollte immer einen Rechtsanwalt beauftragen.

Grundsätzlich ist es überlegenswert, bei den jährlichen Fahrzeugkosten auch über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachzudenken, um im Fall des Falles sich nicht noch über die Anwaltsgebühren Sorgen machen zu müssen.

In der Regel sind diese aber bei Weitem geringer als der entstehende manchmal existenzielle Schaden eines Führerscheinentzuges.

Denn durchaus kann auch bei einem zeitlich begrenzten Fahrverbot schon die Kündigung des Arbeitgebers drohen, wenn der Arbeitnehmer ohne diesen seinen Job nicht mehr ausführen kann.

Gern berate ich Sie.

Ihr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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