Frühstück mit BrötchenLogo Rechtsanwaltskanzlei Hahnewald
21. September 2017 –

Der Duft frischer Brötchen - Geruchsbelästigung und Stand der Technik

Für viele Menschen ist es eine Freude, mit dem Geruch von frischen Brötchen und Kaffee geweckt zu werden. Doch längst nicht jedem gefällt das, gleich gar nicht, wenn es mitten in der Nacht ist und der Schlaf dadurch beeinträchtigt wird. Gleich gar nicht, wenn der Geruch, welcher vom Bäcker kommt, eben nicht nach Brötchen riecht, sondern vielmehr eine übel riechende Lauge zur Herstellung von Salzbrezeln die Sinnesorgane strapaziert.

In Bayern sorgte die letzten Wochen ein Fall für reichlich Medienpräsenz und kontroverse Meinungen. Ein Anwohner hatte sich einen Anwalt genommen, um gegen einen altansässigen Bäcker wegen Geruchsbelästigung vorzugehen.

Die meisten Menschen hatten dafür kein Verständnis, denn der Bäcker war zweifelsfrei zuerst da und backt schon über 90 Jahre an diesem Ort seine Brötchen. Dass dies mit gewissen Gerüchen einhergeht, wusste der neue Anwohner sicherlich auch, als er die Wohnung anmietete oder kaufte.

Wer allerdings selber mal neben einem Ort mit starken Gerüchen gewohnt hat, konnte das Anliegen des Anwohners eher nachvollziehen. Zumal es heute bestimmt bessere technische Möglichkeiten gibt, als das vor fast hundert Jahren der Fall war. Genau darum geht es dem Anwohner möglicherweise. Er möchte, dass der Bäcker seine Lüfter abändert, welche bislang ungefiltert den Geruch nach draußen lassen.

Doch wie sieht die Sache neutral und juristisch betrachtet eigentlich aus? Geht es wirklich nur darum, wer zuerst da war?

„Wenn wir davon ausgehen, dass der Bäcker da wirklich schon 90 Jahre seinen Sitz hat, dann hat er Bestandsschutz. Er muss also jedenfalls bei neuen Anlagen den aktuellen Stand der Technik beachten“, sagt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Andreas Hahnewald.
Doch selbst bei neuen Anlagen ist das alles nicht so einfach. In vielen Fällen gibt es schlicht keine gesetzliche Vorlage, was Geruch angeht.

„Dann geht es darum, ob es störend ist und eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft stattfindet. Teilweise sind Störungen im Alltag von der Nachbarschaft einfach hinzunehmen“, so der Rechtsanwalt.

Doch ab wann ist es wirklich eine Geruchsbelästigung?

Eine Frage die sich nicht so einfach beantworten lässt.  Es geht um eine Zumutbarkeitsgrenze. Die liegt bei jedem subjektiv erst einmal anders. Der eine mag den Geruch von Backwaren, der andere empfindet es als Belästigung. Anders wäre es bei gesundheitsgefährdenden Belastungen durch einen Chemiebetrieb, doch in diesem Fall geht es um Lebensmittel und letztlich auch um die anderen Nachbarn, welche beim Bäcker ihre Brötchen kaufen wollen.
Rechtsanwalt Hahnewald erklärt: „Die Erfolgsaussichten für den Nachbarn halte ich für gering, weil ich davon ausgehe, dass im Umfeld eine sogenannte Mischstruktur vorhanden ist. Der Bäcker hat ja einen Versorgungsauftrag für die umliegenden Anwohner. Wahrscheinlich gehört die Bäckerei genauso dorthin wie ein Lebensmittelladen, eine Tankstelle oder kirchliche und soziale Einrichtungen. Das sind einfach die Dinge, die ein Mischgebiet prägen.“

Trotzdem sollte der Bäcker die Forderung des Anwohners nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bestandsschutz ist nicht endlos. Wenn die Ventilatoren des Bäckers ungefiltert ins Freie blasen, könnte da der Ansatzpunkt des Anwohners sein. „Vielleicht gibt es schon technische Möglichkeiten, entsprechende Filter einzubauen, so dass bestimmte Stoffe die Geruchsträger sind, abgehalten werden“, weißt Rechtsanwalt Hahnewald auf Gefahren für den Bäcker in dieser Streitfrage hin. „Das ist eine technische Frage und wenn es tatsächlich geht, dann kann es sein, dass der Bäcker reagieren muss“, so Herr Hahnewald weiter. Allerdings muss diese technische Änderung auch für den Bäcker wirtschaftlich vertretbar sein.

„Der Bäcker sollte es auf sich zukommen lassen, aber vielleicht auch schon einmal prüfen, ob er nicht doch an seinen Anlagen etwas optimieren oder seine betrieblichen Abläufe etwas ändern kann. Kann er das nicht, bleibt ihm nur abzuwarten, was die Gegenseite vortragen wird“, rät Rechtsanwalt Hahnewald dem Bäcker.

Vieles erinnert stark an aktuelle Fälle aus Dresden bzw. Radebeul. Noch vor einigen Jahren wäre es Gang und Gäbe gewesen, eine Wohnung mit dem „störenden“ Umfeld gar nicht erst anzumieten. Heute nehmen sich neue Anwohner dagegen immer häufiger einen Anwalt um gegen tatsächliche oder vermeintliche Störenfriede vorzugehen. Ab und an bekommen sie auch Recht. So musste ein Musikclub in der Dresdner Neustadt schließen, ein Fußballverein in Radebeul seine Trainingszeiten vorverlegen. Vergleichbar sind die Fälle allesamt nicht, denn einmal geht es um lärmende Musik, das andere Mal um Kinderlärm beim Fußball spielen. Im geschilderten Fall geht es um Geruch.


Wer ein ähnliches Problem mit Anwohnern hat oder sich von einem Betrieb gestört fühlt, kann sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Andreas Hahnewald wenden. 

Gern berate ich Sie.

Ihr Rechtsanwalt Andreas Hahnewald, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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