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9. September 2021 –

Dash-Cam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Zivilprozess

Die Frage, ob man Dash-Cam-Aufzeichnungen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall verwenden darf, ist noch immer hoch umstritten. Daher ist allergrößte Vorsicht geboten.

Zwar hat der Bundesgerichtshof im Mai 2018 (Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17) entschieden, dass solche Aufnahmen als Beweismittel in einem Zivilprozess zulässig und verwertbar sein können.  Er hat aber auch ausdrücklich klargestellt: „Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.“ Denn es stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der im öffentlichen Raum Gefilmten dar.  

An den Einsatz von Dash-Cams, sowie die Verarbeitung und Verwendung ihrer Aufzeichnungen sind daher hohe technische und rechtliche Anforderungen gestellt. Rechtsanwalt Janhoefer hat sich erst jüngst hierzu weitergebildet und den aktuellen Stand der Rechtsprechung vertieft. Er steht Ihnen daher mit seinem Know-how und der Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Hahnewald zur Seite und berät Sie umfassend und zielführend. Sprechen Sie uns daher an, um Ihre Ansprüche und Interessen nach einem Verkehrsunfall rechtskonform und sicher durchsetzen zu können.

Gern beraten wir Sie.

Ihr Team der Kanzlei Hahnewald.

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